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OrthoSys-Komplexe

Aktueller Hinweis

Die im Rahmen des Apothekenrechts entwickelten Rezepturen wurden unverändert in die Resonalogic überführt. Dort firmieren sie als Nahrungsergänzungsmittel. Der Landkreis Vechta hat uns untersagt, die Mittel in der bisherigen Version in den Verkehr zu bringen, da bestimmte Stoffe in NEM nicht verarbeitet werden dürfen.

Wir haben nun alle Rezepturen angepasst und sie unter der Bezeichnung N (für Neu) im Namen wieder freigegeben.
Die Anpassung betraf vor allem
das Vitamin B6, dessen Gehalt für Arzneimittel unproblematisch war, als Nahrungsergänzung allerdings abgesenkt werden musste. Darüber hinaus ist Luvos Heilerde nicht als Füllstoff zugelassen, der wurde durch Citrus Bioflavonoide ausgetauscht. Zu guter Letzt haben wir bei den Mineralien auf Salze der Orotsäure zurückgegriffen. Diese sind für Nahrungsergänzungsmittel ebenfalls nicht zugelassen. Diese haben wir durch Gluconate ersetzt.
Die neuen Rezepturen werden hinsichtlich der Profile den alten ähnlich sein und das selbe Qualitätsspektrum besitzen, wie die Vorgänger.

Das werden wir durch die Energetisierung abbilden können.

Allgemeines

Unter der Rubrik OrthoSys versammeln sich besondere orthomolekulare Rezepturen, die mit normalen Vitalstoffmischungen nicht vergleichbar sind.
Die Unterschiede werden beim Vergleich der Prinzipien deutlich.

Wichtige Hinweise
Die Kapseldosen sind kühl und trocken, außerhalb von kleinen Kindern lagern. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Die Kapsel besteht aus Rinder-Gelatine. Ihr Inhalt kann bei Bedarf in Wasser oder Joghurt suspendiert werden.

Übersicht

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